ambulante-wg-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Weiterbildung Behandlungspflege LG 1 und LG 2

  • Kursinfo

    Der Bedarf an Qualifiziertem Personal in der Behandlungspflege steigt rapide und darf nur durch geschultes Personal gedeckt werden. Hier gilt es, eine schnellstmögliche Verbesserung der Versorgungssituation von pflegebedürftigen Menschen zu erreichen. Diese Weiterbildung bietet gemäß Landesrahmenvertrag NRW Häusliche Pflege § 13 und § 37 SGB V eine entsprechende Weiterqualifikation in der Behandlungspflege (LG1 und LG 2) für Pflegehelfer/ -helferinnen; Pflege- und Alltagsassistenten.

    Im Rahmen des Lehrgangs haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten im Bezug auf die Behandlungspflege anerkannt tätig zu werden. Aufgrund dieser Zusatzqualifikation können somit auch abzurechnende Leistungen der Behandlungspflege LG 1 und LG 2 von Pflegehilfskräften sowohl in der stationären Einrichtung als auch in der häuslichen Pflege und in kleinen und mittelständischen Versorgungsunternehmen erbracht werden.

    Inhalte:
    • Rechtliche Grundlagen der Behandlungspflege
    • Grundlagen Anatomie und Physiologie
    • Krankheitslehre
    • Blutdruckmessung
    • Diabetes mellitus und Blutzuckermessung
    • Injektionen subkutan
    • SPK (suprapubischer Dauerkatheter) Versorgung
    • Versorgung bei PEG (perkutane endoskopische Gastrostomie)
    • Umgang mit Kompressionsstrümpfen
    • Umgang mit Kompressionswickeln
    • Versorgung Dekubitus Grad I und Grad II
    • Flüssigkeitsbilanzierung
    • Verabreichung von Augentropfen und Augensalben
    • Inhalation
    • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten und Medikamentengabe
    • Durchführung von dermatologischen Bädern und medizinischen Einreibungen
    • Kältetherapie
    • Hygienemaßnahmen und Eigenschutz in der Pflege
    • Überblick über wichtige Maßnahmen der ersten Hilfe und Notfälle
    • Schriftliche und praktische Abschlussprüfung
    Teilnehmerkreis:

    Krankenpflegehelfer/innen, Altenpflegehelfer und Altenpflegehelferinnen, Arzthelfer und Arzthelferinnen mit abgeschlossener Berufsausbildung soweit sie über dem Leistungsspektrum der Behandlungspflege entsprechen, einjährige Berufspraxis in Vollzeit verfügen – sonstige geeignete Personen

    Termine: Auf Anfrage
    Voraussetzungen:
    • Beratungsgespräch
    • Fachliche Eignung
    • Arbeitsmedizinische Eignung
    • Ggf. Eignungstest
    • Deutsch in Wort und Schrift (B1)

     

     

  • Online Anmeldung