Urlaub ist grundsätzlich auch mit zwei Mitarbeitern pro Dienstgruppe möglich
Auf Wunsch von DRK-Geschäftsführer Ralf Henze und Rettungsdienstabteilungsleitung wird folgender Text, zur Erklärung der Urlaubsregelung, von Rettungsdienstabteilungsleiter Rüdiger Schmidt bekannt gegeben.
"Zum Thema Urlaubsanträge, des Protokolls der letzten Wachleitersitzung besteht nach den mir vorliegenden Informationen Klärungsbedarf. Im Protokoll steht hier unter anderem „Pro Schicht, pro Tag = 1 MA“. Dieses ist soweit erst einmal richtig, könnte allerdings falsch interpretiert werden bzw. wurde bereits falsch interpretiert. Somit nachfolgend noch einmal verschriftlicht, was hier gemeint ist. Jeder Wachleiter/in hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe von Urlaub auch auf die laufenden Fortbildungen (jährliche, EP 1 usw.) und eventuelle Langzeitkranke zu achten ist, sprich es können nur so viel Mitarbeiter/in freigestellt werden, dass die entstehenden Fehlzeiten durch das Stammpersonal der jeweiligen Rettungswache gedeckelt ist, dies ist in der Regel pro Schicht, pro Tag = 1 MA. Wenn allerdings ausreichend Stammpersonal vorhanden ist, so kann es auch möglich sein, dass z.B. zwei Mitarbeiter/innen gleichzeitig Urlaub nehmen können. Dieses kann aber nur von Euch entsprechend überwacht und gesteuert werden. Ich bitte darum, keine Äußerungen mehr den Mitarbeitern/innen gegenüber zu tätigen, es wäre eine Anweisung, dass nur noch pro Schicht, pro Tag ein/e Mitarbeiter/in Urlaub nehmen könnte.
Darüber hinaus bitte ich jetzt darauf hinzuwirken, dass sich auch alle Mitarbeiter/innen in den Urlaubsplan 2016 eintragen."