Urlaub ist grundsätzlich auch mit zwei Mitarbeitern pro Dienstgruppe möglich

Auf Wunsch von DRK-Geschäftsführer Ralf Henze und Rettungsdienstabteilungsleitung wird folgender Text, zur Erklärung der Urlaubsregelung, von Rettungsdienstabteilungsleiter Rüdiger Schmidt bekannt gegeben.

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