a_zelck_Leiterin_Pflegedienst_1_QF.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

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Betriebsrat

Wofür ist der Betriebsrat da?

Grundsätzlich gilt: Der Betriebsrat ist für jeden da.

Der Betriebsrat eines Unternehmens wird von den Mitarbeitern gewählt. Die Aufgaben dienen dem Unternehmen und den Angestellten.

Jeder Mitarbeiter hat das Recht und die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat zu wenden, um sich zu Informieren und sich Hilfe zu holen.

Das Gespräch mit dem Betriebsrat wird absolut vertraulich behandelt.

Der Betriebsrat kann persönlich, telefonisch oder per Mail kontaktiert werden. Oberste Aufgabe des Betriebsrats ist die Förderung und Sicherung der Beschäftigung für die Arbeitnehmer. Die damit verbundenen Aufgaben und Rechte beziehen sich auf:

  • Gestaltung von Arbeitsplatzumgebung und Arbeitsablauf
  • Personalangelegenheiten wie Kündigung, Einstellung, Umgruppierung und Versetzung
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten, wie z.B. die Ausarbeitung eines Sozialplans
  • Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Bestimmungen, Tarifvereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen usw.
  • Unterstützung und Förderung von älteren Arbeitnehmern, Arbeitnehmern mit Behinderungen und ausländischen Arbeitnehmern
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Mitbestimmung beim Fehlen gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen. Beispiele hierfür sind Regelungen zur Arbeitszeit, Entlohnung, Urlaub, die Einführung von Überwachungseinrichtungen der Mitarbeiter, das Vorschlagswesen.