ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Basisqualifikation für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Modul 2)

  • Kursinfo

     

    Betreuungskraft nach § 45b Modul 2

    Voraussetzung ist abgeschlosses Modul 1

    Der/Die Helfer/in ist nach Landesrecht anerkannt (*gemäß Landesbetreuungsverordnung) und in einem Betreuungs- und Entlastungsdienst oder Tagesstätte berufstätig oder ehrenamtlich in einem Helferkreis tätig. Innerhalb der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote übernehmen Helferinnen und Helfe die Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Personen. Betreuungs- und Entlastungsangebote können z.B. Betreuungsgruppen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen sowie mit geistigen Behinderungen (familienentlastende Dienste) sein, oder auch die Durchführung von Einzelbetreuungen beim Pflegebedürftigen.

    Möglich sind auch Entlastungsmaßnahmen für den Pflegebedürftigen oder dessen pflegende Angehörige, bzw. Nahstehende im häuslichen Bereich. Es werden insgesamt Tätigkeiten im Bereich der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für pflegebedürftige Menschen umgesetzt. Grundlage für die Anerkennung bildet dieser Lehrgang.

    Inhalte des Lehrgangs:
    • Basiswissen über Krankheits- und Behinderungsbilder 
    • Grundsätze der Handlungen in den Bereichen Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen und Hauswirtschaft 
    • Umgang mit akuten Krisen und Notfallsituationen  
    • Grundwissen zu Anforderungen und Zielsetzungen der Betreuung- und Entlastung
    • Kommunikation und Gesprächsführung
    • Selbstmanagement und Reflektionskompetenz
    • Umgang mit herausfordernden Verhalten
    • Konflikt und Konfliktlösungen
    • Angebote der Betreuung, Beschäftigung und Unterstützung
    Dauer:45 UE + 9 UE Erste Hilfe


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