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Was die Belegschaft bewegt...

... kann auf der Betriebsversammlung angesprochen werden. Neben vorgegebenen Tagesordnungspunkten besteht die Möglichkeit einer offenen Fragerunde / Aussprache. Wer lieber anonym fragen möchte, kann die Themen vorher dem Betriebsrat mitteilen. Näheres im Anhang.