Dienstplan und Mitarbeiter flexibel
Ab dem 1. Januar darf pro Mitarbeiter wieder zwei Mal im Monat Dienst getauscht werden.
Das wird die Kollegen freuen: Ab dem neuen Jahr darf jeder Mitarbeiter zwei Dienste pro Monat tauschen – wenn bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Bisher waren Diensttausche verboten, nur vor vielen Jahren gab es diese Möglichkeit der flexiblen Dienstplanumgestaltung, die aber seinerzeit überhand genommen hatte.
Nun hat man sich entschieden, ab dem 1. Januar die Diensttausche zumindest mengenmäßig begrenzt mit zwei Diensten pro Mitarbeiter im Monat und unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wieder möglich zu machen.
Diese gesetzlichen Vorgaben, so Rettungsdienstabteilungsleiter Rüdiger Schmidt, werden den Wachen in schriftlicher Form zukommen.
In diesem Zusammenhang erwähnte Rüdiger Schmidt außerdem, dass die „Arbeitsgruppe Schichtsystem“ ihre Arbeiten mit der letzten Sitzung vom 26. November abgeschlossen hat, sich aber weiterhin unter neuem Namen vier Mal im Jahr zum Austausch treffen wird.